Fkk auf dem eigenen Balkon. Ist das erlaubt?
Nackt Sonnenbaden? An Fkk-Stränden kein Problem. Doch was ist mit dem heimischen Balkon? Seit Rauchen in den eigenen vier Wänden schon zu einer Kündigung führte, könnte auch nackte Haut die Nachbarsgemüter erregen...
In den eigenen vier Wänden nackt herum laufen, das ist jedermanns Freiheit. Was passiert aber wenn es auf dem Balkon geschieht? Natürlich ist dies doch noch Privatbesitz, aber sicherlich kein rein privates Umfeld, da die Hausnachbarn oder Spaziergänger sehen können, wie Mann seine Kronjuwelen frei baumeln lässt, nur um sich zu bräunen.
Alle Fkk Fans können jetzt aufatmen: "Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon genauso nutzen, wie sie auch ihre Wohnung nutzen dürften", so Ulrich Robertz vom Deutschen Mieterschutzbund. Aber: " Das gilt aber nur, so lange Nachbarn nicht optisch oder akustisch belästigt werden".
Wer also einen Balkon mit uneingeschränkter Sicht besitzt, kann sich mit einem Sichtschutz - wie zum Beispiel einen Sonnenschirm oder einer Balkonbrüstung - behelfen. Vorsicht aber bei letzterer, denn diese müsste wahrscheinlich in Absprache mit dem Vermieter errichtet werden.
Wem das Sonnenbaden alleine allerdings nicht reicht, und wer den Urlaub auf Balkonien mit sexuellen Spielen aufwerten will, sollte lieber aufpassen: Bereits 2006 klagte ein Vermieter, der sich in seiner Ruhe gestört fühlte, aufgrund sexueller Interaktionen auf dem Balkon einer seiner Wohnungen. Sex auf dem Balkon kann seitdem zu einer Abmahnung führen und wird als Ruhestörung betrachtet.