Sehr geehrtes Gericht, bezahlen Sie mir mein Happy Weekend!
Happy Weekend und Puff-Besuche auf Staatskosten? Ein arbeitsloser Kfz-Mechaniker wollte seine Forderungen vor Gericht durchsetzen...
Vor diesem Sachverhalt musste sich das Amtsgericht Anrsberg stellen. Ein arbeitsloser Kfz-Mechaniker forderte eine Kostenübernahme seiner sexuellen Befriedigung und listete dabei akribisch seine Kosten auf. Der Grund dafür, seine Ehefrau lebt in Thailand und der Arbeitslose wollte dass der Staat die Kosten für den Flug nach Deutschland übernimmt. Dieser Antrag wurde abgelent.
Da der Mann, aufgrund fehlender Ehefrau, jetzt sexuell frustriert war, bat er nun vor Gericht darum "die Kosten zur Befriedigung seiner im Einzelnen benannten sexuellen Bedürfnisse zu bewilligen bzw. zu erstatten."
Um seine Ehe nicht zu gefährden, aber da er auf seine sexuellen Bedürfnisse zwingend angewiesen sei, verlangt folglich vier Besuche im Monat im Puff um seinen seelischen Zustand wieder herzustellen. Dafür solle man die An- und Rückfahrt übernehmen sowie ca. 100 Euro für die fürsorgliche Dame.
Das reicht dem Kfz-Mechaniker immer noch nicht und er fordert zudem noch die Kostenübernahme seiner Videotheken-Ausleihen natürlich mit Hin- und Rückfahrt für die Ü18-Filmchen. Dazu noch Taschentücherboxen als Wichstücher und natürlich das zweiwöchentlich erscheinende, allseits beliebte Happy Weekend.
Der Hartz 4-Empfänger ging mit dieser Forderung vor Gericht und scheiterte kläglich. Trocken wurde sein Begehren abgelehnt mit der Begründung: Die "geltend gemachten Begehren, soweit sie sich auf die sexuellen Bedürfnisse beziehen", seien Kosten der "allgemeinen Lebensführung" und damit bereits vom regulären Sozialhilfesatz abgedeckt.